Vermögensnachfolge & Generationenplanung

Was Sie aufgebaut haben, soll auch ankommen.

Hahn & Voss begleitet Familien und Unternehmer dabei, Vermögen frühzeitig, steueroptimiert und im Sinne der eigenen Wünsche an die nächste Generation zu übergeben.

In Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Fachanwälten für Erbrecht & Immobilienrecht.

ca. 400 Mrd. €

werden jährlich in Deutschland vererbt

10 Jahre

Rhythmus, in dem Schenkungsfreibeträge neu nutzbar sind

0 €

Kosten für das Erstgespräch zur Einordnung Ihrer Situation

Wer sich erst kümmert, wenn es so weit ist, ist zu spät dran.
Nachfolge lässt sich nicht rückwirkend regeln.
Warum jetzt

Ohne Regelung entscheidet das Gesetz

Die gesetzliche Erbfolge kennt keine Rücksicht auf besondere Familienkonstellationen, Unternehmensnachfolgen oder den Wunsch, Kontrolle zu behalten.

01

Kein Testament, keine Kontrolle

Ohne letzten Willen greift die gesetzliche Erbfolge – oft nicht das, was sich die Familie gewünscht hätte.

02

Blockierte Konten im Erbfall

Banken verlangen häufig einen Erbschein, bevor Depots und Konten freigegeben werden. Das dauert oft mehrere Wochen.

03

Ungenutzte Freibeträge

Die persönlichen Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer spät mit dem Übertragen beginnt, kann sie nur einmal nutzen und zahlt im Erbfall unnötig Steuern.

04

Berliner Testament mit Tücken

Die klassische Lösung führt bei größeren Vermögen oft zu einer doppelten steuerlichen Belastung im zweiten Erbfall.

Leistungen

Für jede Familienkonstellation die passende Lösung

Wir entwickeln mit Ihnen ein individuelles Konzept und stimmen es mit Steuerberater und Notar ab.

01
Schenkung mit Kontrollbehalt

Vermögen frühzeitig übertragen und dabei die Verfügungsgewalt zu Lebzeiten behalten, statt alle Rechte sofort abzugeben.

02
Generationensprung

Übertragung direkt an die Enkelgeneration, mit klar geregeltem Nachrücken der mittleren Generation.

03
Unverheiratete Partner

Individuelle Absicherung für Paare ohne den gesetzlichen Ehegattenfreibetrag – rechtssicher gestaltet.

04
Unternehmer-Nachfolge

Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen, damit Kinder abgesichert sind, ohne den Betrieb zu belasten.

05
Ehepartner-Absicherung

Wechselseitige Absicherung als Alternative zum klassischen Berliner Testament, ohne dessen steuerliche Nachteile.

06
Steueroptimierte Übertragung

Konsequente Nutzung der Zehn-Jahres-Freibeträge und Bewertungsspielräume, etwa bei Nießbrauch-Gestaltungen.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

Fünf Schritte von der ersten Einordnung bis zur langfristigen Begleitung Ihrer Nachfolgeplanung.

01

Kennenlernen & Bedarfsanalyse

Ziele, Familienkonstellation und Wünsche zur Vermögensübergabe klären.

02

Vermögensübersicht

Vollständiger Überblick über Vermögen, Verbindlichkeiten und bestehende Regelungen.

03

Individuelles Konzept

Maßgeschneidertes Nachfolgekonzept inklusive Steuer- und Kostenvergleichen.

04

Abstimmung mit Fachleuten

Einbindung unseres Netzwerks aus Steuerberatern und Fachanwälten für Erbrecht und Immobilienrecht.

05

Umsetzung & Begleitung

Langfristige Begleitung, auch bei neuen Freibetragsfristen.

Zum Nachschlagen

Freibeträge & Steuerklassen im Überblick

Die persönlichen Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkungsteuer sind seit 2009 unverändert und gelten alle zehn Jahre neu.

Stand 2026
VerwandtschaftsverhältnisKlasseFreibetrag
Ehegatte / eingetr. LebenspartnerI500.000 €
Kinder, StiefkinderI400.000 €
EnkelI200.000 €
Eltern, Großeltern (bei Erbfall)I100.000 €
Geschwister, Neffen/Nichten, Eltern (bei Schenkung)II20.000 €
Übrige Personen, nichteheliche PartnerIII20.000 €
Steuersätze reichen je nach Steuerklasse und Erwerbshöhe von 7 % bis 50 %. Wir zeigen Ihnen im Erstgespräch, wo Ihre persönlichen Spielräume liegen.
Aus der Beratungspraxis

Was frühzeitige Planung im Ergebnis ausmacht

Beispielfall: 800.000 € Anlagevermögen, ein Kind, Anlagehorizont 20 Jahre bei 5 % Wertentwicklung pro Jahr.

01

Kapital bündeln

Das Anlagevermögen wird in einer Versicherungslösung gebündelt. Die Vertragsinhaberschaft lässt sich anteilig übertragen.

02

Anteil zu Lebzeiten übertragen

Die Hälfte der Vertragsinhaberschaft (heute 400.000 €) wird innerhalb des Freibetrags an das Kind verschenkt. Der geschenkte Anteil wächst mit und gehört zu keinem Zeitpunkt zum Nachlass.

03

Kontrolle behalten

Die Verfügungsgewalt über den Vertrag bleibt zu Lebzeiten beim Schenker. Übertragen wird das Vermögen, nicht die Entscheidungshoheit.

Beispielrechnung
PositionBetrag
Erbschaftsteuer im ungeplanten Erbfallca. 190.000 €
Ersparnis bei Erbschaft- und Schenkungsteuer durch frühzeitige Übertragungca. 168.000 €
Abgeltungsteuer auf die Erträge im Depot über 20 Jahreca. 349.000 €
Einkommensteuer auf die Todesfallleistung der Versicherungslösung0 €
Vereinfachte Rechnung: Freibetrag 400.000 € je Kind und Elternteil, Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag, ohne Teilfreistellung bei Aktienfonds. Ihre Situation rechnen wir im Erstgespräch konkret durch.
Über uns

Gemeinsame Spezialisierung, unterschiedliche Stärken

Sidney Hahn und Stefan Voß beraten Privatkunden und Unternehmer in Vermögens- und Nachfolgefragen. Die Aufgabenteilung in der GbR ist klar geregelt: Konzeptentwicklung und Netzwerk auf der einen Seite, Prüfung und Umsetzung auf der anderen.

SH

Sidney Hahn

Gesellschafter · Vermögensnachfolge & Netzwerk

Sidney Hahn berät seit 2019 Privatkunden und Unternehmer in Vermögens- und Vorsorgefragen, zunächst bei der Deutschen Vermögensberatung, seit 2026 als freier Finanz- und Unternehmensberater. Sein Studium der Betriebswirtschaft schloss er dual ab, berufsbegleitend folgte der MBA in Management & Leadership. Bei Hahn & Voss entwickelt er die Nachfolgekonzepte mit den Mandanten und verantwortet Netzwerk und Kooperationen.

SV

Stefan Voß

Gesellschafter · Struktur & Umsetzung

Stefan Voß prüft jedes Nachfolgekonzept auf Zahlen, bevor es den Mandanten erreicht: Steuerlast, Freibeträge und die Liquiditätswirkung der geplanten Übertragung. Dafür arbeitet er eng mit Steuerberatern, Notaren und Fachanwälten für Erbrecht zusammen und klärt offene Rechtsfragen, bevor eine Empfehlung ausgesprochen wird. Bei Hahn & Voss verantwortet er die strukturierte Umsetzung der Konzepte, die Sidney Hahn mit den Mandanten entwickelt.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was kostet das Erstgespräch? +

Das erste Gespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Dort klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Brauche ich zuerst ein Testament? +

Nicht zwingend. Häufig ist es sinnvoll, zuerst Schenkungen zu Lebzeiten zu prüfen, bevor die Regelung des restlichen Nachlasses per Testament erfolgt. Wir sprechen beides gemeinsam durch.

Brauche ich einen Steuerberater oder Notar? +

Für die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung binden wir bei Bedarf Ihren Steuerberater und einen Notar ein. Alternativ vermitteln wir den Kontakt zu unserem Netzwerk aus Steuerberatern und Fachanwälten, die auf Erbrecht und Immobilienrecht spezialisiert sind.

Ab welcher Vermögensgröße lohnt sich das? +

Auch unterhalb der Freibetragsgrenzen lohnt sich eine klare Regelung, um Streit zu vermeiden. Steuerliche Gestaltungen werden meist ab einem Vermögen im sechsstelligen Bereich relevant.

Für Finanzberater

Generationenmanagement als Beratungsfeld

Wir bilden Finanzberater im Generationenmanagement aus. Das kostenlose Beratungskonzept „Das erste Mandat" und der Kursbereich der Hahn & Voss Akademie stehen unter eigenen Zugängen bereit.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Nachfolge sprechen

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – persönlich, telefonisch oder per Video.

RegionBaden-Württemberg

Ihre Nachricht geht direkt an info@hahn-voss.de. Die Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.